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Grunderwerbsteuer | Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis
Nach dem ist der Verkauf von Grundstücken durch eine GmbH an einen Landkreis nicht nach § 4 Nr. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. S. 166
Der BFH legt die Steuerbefreiungsvorschrift dahingehend aus, dass sowohl der Grundstückserwerber (im Gesetz ausdrücklich geregelt) als auch der Veräußerer eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein muss. Deshalb war § 4 Abs. 1 GrEStG im Streitfall nicht anwendbar, weil das Grundstück von einer gemeinnützigen Tochter-GmbH eines Landkreises anlässlich deren Auflösung im Rahmen der Rückübernahme der gesetzlichen Pflichten in der Asyl-, Flüchtlings- und Obdachlosenhilfe übertragen wurde.