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Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace
Fallstricke im Zusammenhang mit Internethandel
Viele kleine und mittlere Unternehmen entdecken durch die Möglichkeiten des Internethandels neue lukrative Märkte für sich. Insbesondere durch die Angebote der Internethandelsplattform Amazon sind Verkäufe an einen größeren, auch ausländischen Kundenkreis leicht möglich. Leider bergen die neuen Möglichkeiten einige umsatzsteuerliche Fallstricke, die es im Vorfeld zu beachten gilt. So sind die Amazon-Gebühren und die Besonderheiten bei Versand durch ein Amazon-Logistikzentrum sowie die Versandhandelsregelung nach § 3c UStG gesondert zu betrachten. Durch frühzeitige Beratung können hier unliebsame Steuernachforderungen vermieden werden.
A. Die Internethandelsplattform Amazon-Marketplace
Amazon.de, eine Tochterfirma des amerikanischen Konzerns Amazon.com, startete in Deutschland 1998 mit Übernahme des damals führenden Versandbuchhändlers und Online-Pioniers „ABC Bücherdienst GmbH“ zunächst hauptsächlich mit dem Online-Verkauf von Büchern und CDs. Stetige Ausweitung des Produktspektrums und günstige Preise verbunden mit einer starken Kundenorientierung sorgten dafür, dass der Umsatz rasant wuchs und sich Amazon eine Spitzenposition im Onlinehandel eroberte.