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E-Commerce – Konkretisierung von Anpassungen und Vereinfachungsmaßnahmen
Entwurf eines Maßnahmenpakets durch die EU-Kommission
Unter dem Titel „Ein digitaler Binnenmarkt – Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel“ hat die EU-Kommission am den Entwurf für ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Die Vorschläge betreffen sowohl den Bereich der elektronischen Dienstleistungen als auch den Waren-Versandhandel und zielen auf Vereinfachungen für die Unternehmen und bessere Wettbewerbsbedingungen ab. Auch wenn die Regelungen – die Zustimmung aller Mitgliedstaaten vorausgesetzt – schrittweise erst 2018 bzw. 2021 in Kraft treten sollen, verdienen die Vorschläge wegen ihrer Tragweite schon heute Beachtung.
I. Warenhandel
1. Deklarationsverfahren für den Versandhandel – aus MOSS wird OSS
Bislang müssen sich Unternehmen für den grenzüberschreitenden Versandhandel (Verkäufe an Nichtunternehmer im EU-Ausland, § 3c UStG) im EU-Ausland registrieren, wenn die dort geltenden Schwellenwerte (diese liegen zwischen ca. 26.000 € in Rumänien und max. 100.000 €, z. B. in Deutschland) überschritten werden.
Hingegen gibt es seit dem für elektronische und Rundfunk- und Telekommunikationsdienstleistungen das Verfahren des Mini-One-Stop-Shop (MOSS), wonach die im EU-Ausland steu...