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EuGH | Kreditvergabe für Lieferungen des Umlaufvermögens
Die Klägerin („Integrator“) schloss mit Landwirten Verträge ab, mit denen sie diesen Darlehen gewährte. Mit diesen Darlehen kaufte der jeweilige Landwirt beim Integrator die für seine Tätigkeit als Erzeuger erforderlichen Mittel (z. B. Saatgut) ein. Der EuGH war der Auffassung, dass das Darlehen und die Lieferungen der genannten Güter zusammen einen einheitlichen Umsatz darstellten. Der Integrator gewähre dem Integrierten ein Darlehen, das dieser ausschließlich dazu verwenden könne, beim Integrator Gegenstände des Umlaufvermögens einzukaufen. Unter diesen Umständen stelle die Gewährung der Darlehen keine Leistung dar, an der aus Sicht des Integrierten ein gesondertes Interesse bestünde. Der Integrator war mangels einer Erlaubnis, als Kreditinstitut zu handeln, auch nicht berechtigt, dem In...