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Optimierung der Abrechnung sozialrechtlicher Verfahren
Sozialrechtliche Verfahren sind in vielen Rechtsanwaltskanzleien lediglich Randgebiete, sodass es hier hinsichtlich der Abrechnung dieser Verfahren den Mitarbeitern oft an Routine fehlt. Gerade in diesen oft langandauernden Verfahren ist es wichtig, dass die Assistenz des Rechtsanwalts von Beginn des Mandats an, in Kenntnis des genauen Verfahrensablaufs, bestimmte Ereignisse und Tätigkeiten dokumentiert, um eine korrekte Abrechnung des Mandats zu gewährleisten. Der vorliegende Beitrag zeigt den üblichen Ablauf eines sozialrechtlichen Verfahrens und geht gleichzeitig auf abrechnungsrelevante Tatbestände und deren büromäßige Behandlung ein.
Allgemeines
In einem sozialrechtlichen Verfahren können grundsätzlich sowohl Betragsrahmengebühren als auch Wertgebühren entstehen. Welche Arten von Gebühren entstehen, richtet sich nach der Frage, ob der Mandant eine der in § 183 SGG genannten Personen ist oder zu einem der darin genannten Personenkreise gehört. So ist ein Verfahren vor den Sozialgerichten für Versicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung, Leistungsempfänger und behinderte Menschen – somit natürliche Personen – kostenfrei. In diesem Fall fallen Betragsrahmengebühren an.
Ist der Mandant ...