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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 418/15 EFG 2017 S. 179 Nr. 3

Gesetze: AO §§ 52ff. AO§ 52AO§ 60a

Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung eines Vereins als gemeinnützig

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der ges. Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

  2. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens hat das FA zu prüfen, ob die Satzung den Anforderungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO entspricht.

  3. Erfüllt die Satzung eines Vereins die Voraussetzungen dieser Vorschrift, ist das FA verpflichtet, die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen gesondert festzustellen.

  4. Ein Verein, dessen Zweck die Förderung des IPSC-Schießens ist, ist als gemeinnützig anzuerkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 179 Nr. 3
PAAAF-89954

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 04.08.2016 - 6 K 418/15

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