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Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß
Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gem. § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern aufgrund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung aufgrund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens i. H. des eingesetzten Kapitals erhalten (Bezug: § 2b EStG 1999; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG).
Die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 für Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnliche Modelle war von 1999 bis 2005 anwendbar und wurde vom Gesetzgeber anschließend durch den neuen § 15b EStG ersetzt. Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung war von Anfang an streitig, und auch der BFH hatte in einem Ve...