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Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
In seiner Sitzung am hat der Bundesrat dem „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ zugestimmt. Durch die Neuregelung werden steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigt, indem nicht genutzte Verluste steuerlich berücksichtigt werden können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum in Kraft.
Hinweis: Zum Gesetzentwurf vgl. Feldgen, StuB 2016 S. 742 NWB RAAAF-83332. Wir werden noch ausführlich auf das Gesetz zurückkommen.