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Entgeltaufteilung: Frühstück vs. Übernachtung
Das Schleswig-Holsteinische FG hat sich mit Urteil vom - 4 K 59/14 NWB TAAAF-88087 zur Aufteilung von Entgelten geäußert. Gegenstand des Rechtsstreits ist u. a. die Höhe des der Umsatzsteuer zugrunde liegenden Entgelts für Frühstücksleistungen in einem Hotel.
Der Kläger erzielt im Zusammenhang mit zwei Hotels steuerpflichtige Umsätze. Die Hotels bewarben ihre Leistungen einerseits über eine Homepage im Internet sowie andererseits über Werbeflyer, die im Hotel erhältlich waren. Die Kunden der Hotels konnten neben einer Übernachtung/einem Zimmer u. a. ein Frühstück sowie verschiedene Kosmetiker- und Massageleistungen erhalten.
Unstrittig setzten sich die Preise der Hotels aus dem (je nach Zimmer unterschiedlichen) Preis für die Übernachtung sowie einem Preis für das Frühstück i. H. von jeweils 5 €/Person zusammen. Es war für die Kunden stets von vornherein erkennbar, aus welchen Preiskomponenten sich die insgesamt zu zahlende Summe ergab, und dass dabei auf das Frühstück ein Preis von 5 € entfiel. Wenn ein Gast nach einer Übernachtung ein Frühstück nicht einnehmen wollte, so konnte er – wenn er bereits die volle Summe entrichtet hatte – den Betrag von 5 € e...