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Geschäftsveräußerung bei nur teilweiser Fortführung der Verpachtung
Praxisfolgen des BFH-Urteils XI R 1/15 vom 6. 7. 2016
[i]infoCenter „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ NWB QAAAB-14431 Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt gemäß (BStBl 2016 II S. 909) hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vor. Dies gilt unabhängig davon, ob der verpachtete Gebäudeteil „zivilrechtlich selbständig“ ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
[i]Klägerin verzichtete für Vermietungsumsätze auf SteuerbefreiungDie Klägerin errichtete in den Jahren 1999 bis 2001 ein Geschäftshaus. Das Erdgeschoss (ca. 350 qm Fläche) vermietete sie an ihren Ehemann. Das Obergeschoss (ebenfalls ca. 350 qm), eine Werkstatt und einen Lagerraum im Erdgeschoss (zusammen 76,3 qm) vermietete die Klägerin an einen Fremden Dritten (B). Später wurde das Obergeschoss an die Firmen C und D vermietet. Für alle Vermietungsumsätze verzichtete die Klägerin nach § 9 Abs. 1 und 2 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und nahm aus den Baukosten und weiteren Eingangsleistungen den vollen Vorsteuerabzug vor. Im Jahr 2007 veräußerte die Klägerin das Geschäftshaus an die E-GmbH.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG erfolgte dabei nicht.
[i]Mietverhältnisse teilweise nicht übernommenDie E-GmbH führte die Vermie...