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Lohn und Gehalt | Übernahme von Fortbildungskosten durch Arbeitgeber
Die Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber stellt keinen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitgeber ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse an der Fortbildung seiner Arbeitnehmer hat. [i]Fortbildung lag im eigenbetrieblichen Interesse Ein solch besonderes Interesse des Arbeitgebers liegt vor, wenn der Arbeitgeber Spezial- und Schwertransporte für die Bauwirtschaft durchführt und sich seine Lkw-Fahrer nach dem Gesetz alle fünf Jahre fortbilden müssen. Im Streitfall ging es bei der Fortbildung auch inhaltlich um Themen, die für den Betrieb förderlich waren, z. B. um Sicherheitstechnik, die Fahrsicherheit, das Verhalten bei Notfällen sowie um eine wirtschaftliche Fahrweise.