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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 23

Mängelrechte beim „Kauf“ einer Eigentumswohnung vom Bauträger

Johannes Hofele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAF-89299 Zusätzlich zu den bei einem Bauträgervertrag ohnehin oft streitigen Fragen, ob denn nun ein Mangel vorliegt, kommt beim Erwerb einer Eigentumswohnung noch hinzu, dass geklärt werden muss, wer welche Ansprüche gelten machen soll oder darf. Das hängt davon ab, ob es sich um „gemeinschaftsbezogene“ Rechte handelt und ob die Wohnungseigentümergemeinschaft die Rechte an sich zieht. Und auch bei eigentlich nicht gemeinschaftsbezogenen Rechten darf der Einzelerwerber nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft handeln.

Ausführlicher Beitrag s. .

Der „Kauf“ einer Neubauwohnung unterliegt Werkvertragsrecht

[i]Abnahme als Dreh- und Angelpunkt Für die Herstellungsverpflichtung des Bauträgers (Unternehmers) gilt Werkvertragsrecht, auch bei umfassend sanierten Altbauten und auch, wenn die Wohnung beim Erwerb schon fertiggestellt ist – jedenfalls wenn der Erwerb in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren nach Fertigstellung erfolgt. Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt für die Frage, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Besondere Interessenlagen bei Wohnungseigentum

[i]Bauträger hat verschiedene VertragspartnerDie Erwerber erwerben nicht nur „ihre“ Wohnung, sondern immer auch das Gemeinschaftseigentum. Der Bauträge...

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