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Grenzwerte 2017 in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAF-89298 Wie zu jedem Jahreswechsel ändert sich zum wieder eine Reihe von Rechengrößen in der Sozialversicherung. Während bei den Beitragsbemessungsgrenzen und der Bezugsgröße die üblichen Steigerungen im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung zu vermelden sind, kann bei den Beitragssätzen durchweg „keine Änderung“ gemeldet werden; eine Ausnahme bildet hier die Pflegeversicherung. Aber auch dort kommt die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte nicht völlig überraschend, sondern wurde bereits mit der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes I im Jahr 2014 so beschlossen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 57.600 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 52.200 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 4.350 €/Monat, 52.200 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West | 6.350 €/Monat, 76.200 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost | 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung West | 7.850 €/Monat, 94.200 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung Ost |