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Abgabenordnung | Haushaltsfreibetrag für Veranlagungszeiträume vor 2002 (§ 32 Abs. 7 EStG)
Der Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO zum Haushaltsfreibetrag ist erst ab dem VZ 2002 zu gewähren. Sollten bei den FÄ Einsprüche von verheirateten Eltern vorliegen, die sich gegen die Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrags für VZ vor 2002 richten, können diese gem. nicht durch die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks erledigt werden. Das u. a. (BStBl 1999 II S. 182, 192) unter Buchst. D, Tz. 2 festgelegt, dass die als verfassungswidrig erkannte Regelung zum Haushaltsfreibetrag bis zum weiterhin anwendbar bleibt. Somit besteht keine rechtliche Möglichkeit und auch keine Veranlassung, ESt-Festsetzungen für die Jahre vor 2002 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsfrei...