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NWB EV 1/2017 S. 4

Änderungen im EEG und bei der Förderung von KWK-Anlagen

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) passierte am den Bundesrat. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll es bereits mit Wirkung zum in Kraft treten. Demnach sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt künftig nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Diese Neuregelung basiert auf einer Vereinbarung mit der EU.

Damit sind auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom beschlossene Sache: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst v...

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