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NWB BB 1/2017 S. 5

Betriebsnummer: Beantragung nur noch elektronisch

Ab 2017 können Betriebsnummern nur noch elektronisch beantragt werden. So sieht es das 6. SGB IV-Änderungsgesetz vor. Die Nummer wird vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken vergeben. Um Härtefälle und Mehrarbeit zu vermeiden, werden in einer Übergangszeit aber auch Anträge bearbeitet, die nicht elektronisch eingehen. Wie lange die Übergangsregelung gilt, ist noch unklar. Mehr Informationen unter http://go.nwb.de/j3040.

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