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Rückkauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds
Die Kläger in den mit BFH-Urteilen vom - IX R 44/14 NWB QAAAF-88396, IX R 45/14 NWB KAAAF-88398 und IX R 27/15 NWB AAAAF-88397 entschiedenen Fällen hatten sich an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, die nicht werthaltige Immobilien enthielten und die zugesagten Mieterträge nicht erwirtschafteten. Aufgrund dessen beteiligten sich die Kläger zusammen mit einer Vielzahl weiterer Anleger an einem Sammelklageverfahren, mit dem sie von der Bank, auf deren Initiative die Beteiligungen begründet und vertrieben worden waren, Zahlung von Schadensersatz aus Prospekthaftung und deliktischer Haftung sowie Rückzahlung der Einlagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Kommanditbeteiligung verlangten. Im Jahr 2005 bot eine eigens dazu gegründete Tochtergesellschaft der Bank den Klägern an, die Beteiligungen wieder zurück zu nehmen. Die Annahme des Angebots war allerdings nur möglich, wenn die Kläger ihre Schadensersatzklage im Gegenzug zurücknahmen und auf die Geltendmachung aller gegenwärtigen und zukünftigen Schadensersatzansprüche, die mit dem Erwerb der Beteiligung zusammenhingen, verzichteten. Die Kläger machten von dem Angebot Gebrauch und erhielten im Gegenzug eine als „Kaufpreis“ bezeichnete Zahlung, ...