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Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
[i]BFH, Urteil vom 19. 10. 2016 - II R 44/12 NWB RAAAF-87992 Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO ist bei einer unbefugten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen unabhängig davon gerechtfertigt, ob die hilfeleistende Person [i]EuGH, Urteil vom 19. 12. 2015 - C-342/14 NWB DAAAF-48482 oder Vereinigung als Bevollmächtigte oder – wegen fehlender Vollmacht – als Beistand tätig geworden ist. (2) Steuerberatungsgesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind, sind nach § 3a StBerG unter den im Einzelnen festgelegten Voraussetzungen zu einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen „auf“ deutschem Gebiet befugt. § 3a StBerG erfasst nicht grenzüberschreitende [i]Hölscheidt, NWB 4/2016 S. 298Dienstleistungen ohne physischen Grenzübertritt der für die Steuerberatungsgesellschaft handelnden Personen. (3) Eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige oder niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft bedarf zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen [i]Berners, NWB 50/2015 S. 3775 einer Befugnis nach den nationalen Vorschriften, wenn sie auch in Deutschland niedergelassen ist. Hierfür reicht es aus, dass sie in st...