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Tarifvertrag | Reisekostenerstattung für Klassenfahrten
Sind beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses tarifgebunden, so kann auf den tariflichen Anspruch auf Auslagenerstattung für genehmigte Dienstreisen gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O (im streitgegenständlichen Fall betreffend die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt) nicht wirksam verzichtet werden. Die Tarifnorm gestattet auch keine abweichenden Vereinbarungen i. S. des § 4 Abs. 3 TVG. Vorliegend enthielt das Antragsformular für die Genehmigung der Dienstreise einen vorformulierten Verzicht auf Reisekostenerstattung ().