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StBMag Nr. 12 vom Seite 6

BStBK zu ersten Auswirkungen der Änderung der StBVV

Deutschland steht unter starkem europäischem Druck hinsichtlich der freien Berufe: Die EU-Kommission will eine Liberalisierung aller Märkte und lässt auch bei den bewährten Strukturen in Deutschland nicht locker. Im Sommer hat die EU daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Begründung: In den Gebührenordnungen von Steuerberatern (StBVV) sowie Architekten und Ingenieuren (HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) seien Mindestpreise definiert, die gegen Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie verstoßen würden. Im Juli dieses Jahres wurde die StBVV angepasst, um die Widersprüche zwischen europäischen Verträgen und deutschem Recht aufzulösen – Architekten und Ingenieure hingegen sind der EU-Kommission bislang offenbar nicht entsprechend entgegengekommen. Konkret sind nach StBVV nun Gebührenüber- wie -unterschreitungen möglich, außerdem wurde geregelt, dass die Verordnung nur für Inländer gilt.

Auf diese Weise ist nun wahrscheinlich gelungen, die Vergütungsverordnung insgesamt zu erhalten – es gibt Hinweise darauf, dass Brüssel diese Änderungen als ausreichend ansieht, während der Konflikt mit Architekten und Ingenieuren weitergehen könnte.

Die im Juli in Kraft getretenen ...