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Track 05 | Businessclubs: Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen
Businessclubs bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik in Kontakt zu treten und damit eine Plattform für das gesellschaftliche und geschäftliche Miteinander (sog. Networking). Bei den angebotenen Clubleistungen gegen Mitgliedsbeitrag und einmalige Aufnahmegebühr handelt es sich nach einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. um einheitliche sonstige Leistungen eigener Art, die nicht durch eine Grundstücksüberlassung bestimmt sind.
Unser nächstes Thema ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an einen Businessclub. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat sich hierzu kürzlich geäußert.
Zum Hintergrund heißt es in der OFD-Verfügung: Businessclubs bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik in Kontakt zu treten. Der Club dient als Plattform für das gesellschaftliche und geschäftliche Miteinander, sprich für das Networking, wie das auf Neudeutsch heißt. Für die Mitgliedschaft in einem Businessclub sind in der Regel eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten sowie ein jährlicher Mitgliedsbeitrag. Die Clubs stellen ihren Mitgliedern d...