Investitionszulage für im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen selbst genutzte Wirtschaftsgüter
Leitsatz
1. Ein Wirtschaftsgut kann im zulagenrechtlichen Sinne auch dann zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören,
wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung von dem investierenden Besitzunternehmen
außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen wird.
2. Wirtschaftsgüter, die das Besitzunternehmen selbst nutzt und für die es Investitionszulage begehrt, müssen während des
Verbleibenszeitraums durchgängig zu mindestens 90 % in einem geförderten Betriebsbereich zum Einsatz gekommen sein.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 147 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2017 S. 1339 AAAAF-88614
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