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Unternehmensübertragungen nach der Erbschaftsteuerreform 2016
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAF-88076 Am wurde das neue Erbschaftsteuerrecht im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2016 I S. 2464). Das System der sachlichen Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist mit Wirkung zum und bzgl. der Änderung des Bewertungsgesetzes in § 203 BewG mit [i]Bäuml, NWB 47/2016 S. 3516 Wirkung zum um eine Reihe neuer Elemente erweitert worden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Modifizierte Verschonungsregelungen
[i]Regel- und OptionsverschonungDie entscheidende Änderung ist, dass Verwaltungsvermögen keine sachliche Steuerbefreiung mehr erhält. Eine Ausnahme bildet die sog. 10 %-„Schmutzgrenze“ des § 13b Abs. 7 ErbStG. Für Familienunternehmen, deren Anteilseigner bestimmten gesellschaftsvertraglichen Restriktionen unterliegen, ist mit dem bis zu 30 %igen Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG eine besondere Steuerbefreiung verankert worden. Erhalten wurde die sog. 100 %-Optionsverschonung für Erwerbe begünstigten Vermögens bis zu 26 Mio. €, unter der Voraussetzung, dass eine neue Verwaltungsvermögensquote von 20 % eingehalten wird. Bei Überschreiten ist die Vollverschonung auch für den begünstigten (produktiven) Vermögensteil versperrt; bei Unterschreiten erhält der begünstigte Teil Zugang zur Verschonung.
[i]Abschmelzmodell und VerschonungsbedarfsprüfungFür Erwerbe über 26 Mio. € kommt es beim Abschmelzmodell (§ 13c ErbStG)...