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Das neue Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAF-88072 Mit NWB UAAAF-86873 hat die Finanzverwaltung ein vollständig überarbeitetes Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege veröffentlicht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einkunftsart
[i]In der Regel selbständige TätigkeitDie Einkünfte von Kindertagespflegepersonen sind seit dem Veranlagungszeitraum 2009 grds. steuerpflichtig. Eine Kindertagespflegeperson kann nichtselbständig (Ausnahmefall) oder selbständig (Regelfall) tätig sein.
Einkunftsermittlung
Bei nichtselbständigen Kindertagespflegepersonen ermitteln sich die Einkünfte durch Abzug der Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG) oder des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) von den Einnahmen. Selbständige Kindertagespflegepersonen können ihren Gewinn durch Bestandsvergleich (Ausnahmefall) oder durch Einnahmenüberschussrechnung (Regelfall) ermitteln.
Als Betriebseinnahmen sind die nach § 23 SGB VIII gezahlten Geldleistungen zu berücksichtigen. Auch – ggf. zusätzliche – Zahlungen der Eltern an die Kindertagespflegeperson und „Sachspenden“ sind als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen. Von den Einnahmen sind grds. die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Betriebsausgaben abzugsfähig.
[i]Abzug von BetriebsausgabenpauschalenAus Vereinfachungsgrü...