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Einkommensteuer | Zur Berücksichtigung des Elterngelds bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags
Nach dem zählt das Elterngeld bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des S. 3843 [i]Grundlagen „Elterngeld und Elternzeit” NWB IAAAE-35807 Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i. d. F. des BürgEntlG KV.
Die im Fachschrifttum kontrovers behandelte Frage, ob das Elterngeld in voller Höhe, also einschließlich des Sockelbetrags von 300 € gem. § 33a Abs. 1 EStG als Bezug der unterhaltsbedürftigen Person anzurechnen ist, wurde von den Finanzgerichten bisher bejaht, denn ebenso wie die Vorinstanz zum Urteil des BFH haben auch das NWB CAAAF-47869) und das NWB XAAAF-70869) entschieden. Für den BFH war entscheidend, dass das Elterngeld nach de...BStBl 1995 II S. 527