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Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
Die Kläger des Streitfalls ( NWB LAAAF-87994) sind Vermieter privater Immobilien, die sie im Streitjahr 2010 mit neuen Einbauküchen ausgestattet hatten. Die Einbauküchen bestanden jeweils aus Herd und Spüle, Einbaumöbeln, die unter einer Arbeitsplatte verbaut wurden, und Elektrogeräten, wie etwa einem Kühlschrank. Im Rahmen der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelten die Kläger die Aufwendungen für die Erneuerung der Einbauküchen, die sich im Streitjahr zwischen 2.900 € und 3.200 € bewegten, als sofort abziehbare Werbungskosten.
Das Finanzamt hingegen setzte nur AfA für die Einbauküchen an, die aufgrund der unterjährigen Anschaffung auch nur zeitanteilig gewährt wurde. Dabei ging es von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren aus. Im Einspruchsverfahren wurde diese eher grobe Handhabung dann modifiziert und differenziert, indem die Anschaffungskosten für die Spüle und den Herd jeweils als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen behandelt wurden. Die Aufwendungen für Elektrogeräte wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgezogen, sofern ihr...