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FG Hamburg 29.07.2016 2 V 34/16, BBK 24/2016 S. 1177

Umsatzsteuer | Keine Vorsteuer bei bloßer Angabe der Gattung

Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist nicht möglich, wenn die Leistungsbeschreibung zu ungenau ist. Dies ist der Fall, wenn die Rechnungen nur die Gattung der gelieferten Ware nennen.

[i]Weitere Angaben zur Ware fehltenIm Streitfall waren angeblich Textilien geliefert worden. Die Rechnungen enthielten nur Angaben wie Jacken, Pullover, Hosen, Röcke. Es fehlten aber Angaben zum Hersteller, S. 1178zur Größe und Farbe, zum Material oder zur Schnittform. Hinzu kam, dass in einer weiteren Rechnung des Lieferanten über die gleichen sieben Positionen abgerechnet wurde wie in der streitigen Rechnung.

Hinweis:

[i]Angaben müssen Identifizierung der Ware ermöglichenEs müssen zwar nicht alle Eigenschaften der gelieferten Ware in der Rechnung genannt werden. Aber die Rechnungsangaben müssen so genau sein, dass der Liefergegenstand identifiziert und eine doppelte Abrechnun...

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