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Steuerrecht | Erhaltungsaufwand bei Umwandlung eines Büros in eine Wohnung
Der Umbau von Büroflächen in Wohnungen durch das Versetzen von Wänden und Erneuerung der Badezimmer führt zu sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, wenn die Grundfläche nicht erweitert wird, die Substanz nicht vermehrt wird und keine neuen Bestandteile eingebaut werden. Es liegen dann keine Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB vor.
[i]Nutzung als Büro endete Die Kläger hatten drei nebeneinander liegende Eigentumswohnungen, die mit Bad und Küche ausgestattet waren, an eine Versicherung als Büro vermietet. Nachdem die Versicherung ausgezogen war, erneuerten die Kläger die Bäder und die Elektrik; außerdem trennten sie zwei der drei Wohnungen durch eine Wand.
[i]Nunmehr Nutzung als WohnungLaut FG führte nur die Einfügung einer Wand zu Herstellungskosten, weil insoweit eine Substanzvermehrung eingetreten ist: Die Kosten hierfür wa...