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IK Nr. 12 vom Seite 8

Der Arbeitsvertrag: Alles geregelt?

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Das Vorstellungsgespräch ist gut verlaufen und auch im Assessment Center konnte man überzeugen. Der Betriebsrat hat einer Einstellung zugestimmt. Jetzt muss nur noch eine letzte Hürde genommen werden, bevor man am neuen Arbeitsplatz durchstarten kann – die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Er bildet die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Aber was muss man wissen und worauf sollte man achten, bevor man unterschreibt? Dieser Beitrag verschafft Ihnen den notwendigen Überblick.

Arbeitsvertrag und Dienstvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Wie jeder andere Vertrag auch kommt er durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande. Inhaltlich werden hier die Arbeitsbedingungen festgelegt, die für das Vertragsverhältnis gelten sollen.

Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrags und in §§ 611 ff. BGB geregelt. Beide Vertragspartner haben bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht in der Ausübung der Tätigkeit, zu der er sich laut Arbeitsvertrag verpflichtet hat. Im Gegenzug dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer im Rahmen des Ar...