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BÜRO Nr. 12 vom Seite 15

Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen

Susanne Kowalski; Hamminkeln

In Personalakten werden alle Informationen und Unterlagen zum Arbeitnehmer gesammelt, die für das Beschäftigungsverhältnis relevant sind. Hierbei ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter zu wahren. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass die persönlichen Daten seiner Mitarbeiter geschützt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die strengen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, wie sich die Anforderungen des Gesetzgebers in der Praxis umsetzen lassen.

Aus der Praxis

Peter H. ist Auszubildender zum Kaufmann für Büromanagement und wird zurzeit in der Personalabteilung beschäftigt. Für ihn ist im Augenblick nicht viel zu tun. Als er für einen Kollegen ans Telefon geht, bemerkt er, dass die Personalakte eines Vertriebsmitarbeiters auf dessen Schreibtisch liegt. Peter, den schon immer interessiert hat, wie der Inhalt einer Personalakte aussieht, nutzt die Gunst der Stunde und blättert in den Unterlagen. Da fällt ihm ein Dokument auf, aus dem hervorgeht, dass dem Mitarbeiter die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Beim Abendbrot erzählt er seinen Eltern davon. Sein Vater ist entsetzt. „Das darfst du uns eigentlich gar ni...