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Zwangsvollstreckung | sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels
Ein Gläubiger muss seine formale Rechtsstellung aufgeben, wenn der Vollstreckungstitel materiell unrichtig ist, ihm dies bekannt ist und besondere Umstände hinzutreten, die das Vorgehen des Gläubigers in sittenwidriger Weise prägen. Dabei genügt es, wenn er das Mahnverfahren – bei dem der behauptete Anspruch ohne nähere gerichtliche Schlüssigkeitsprüfung vorläufig anerkannt wird – bewusst missbraucht, um einen ihm nicht zustehenden Vollstreckungstitel zu erlangen. Besondere Umstände können weiterhin darin liegen, dass der Schuldner zur Verteidigung gegen die Forderung gezwungen wäre, Einzelheiten aus einem Arzt-Patient-Verhältnis vorzutragen. Diese Situation entsteht, wenn eine ärztliche Honorarforderung unter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht an ein Facto...