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Einkommensteuer | Gewährung eines Mietzuschusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung
Ist die Rückzahlungsverpflichtung vom Eintritt einer Bedingung dergestalt abhängig, dass nicht nur der Zeitpunkt der Rückzahlung ungewiss ist, sondern auch, ob die Verpflichtung zur Rückgewähr unbedingt entsteht, und trägt hierfür der Darlehensgeber das wirtschaftliche Risiko, führt die Hingabe des Geldes nach dem beim Empfänger zu einer Einnahme.
Der Umstand, dass ein Mietzuschuss in Form eines Darlehens gewährt worden ist, das zu einem späteren Zeitpunkt bei Eintritt näher bestimmter Bedingungen zurückgezahlt werden sollte, steht einer Behandlung als steuerpflichtige Einnahme nicht entgegen. Dies haben Finanzgericht und BFH im Fall eines Mietzuschusses mit Besserungsschein zutreffend erkannt. Für den BFH war dabei entscheidend, dass die Leistungsfähigk...