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NWB Nr. 50 vom Seite 3775

Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes

[i]Datei öffnenSeit dem befindet sich der vom Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in der Ressortabstimmung und zur Stellungnahme bei den Ländern sowie Verbänden. Er sieht u. a. vor:

  • [i]Reine Beitragszusagen möglichIm Betriebsrentengesetz soll den Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet werden, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall werden keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen mehr vorgesehen. Bei dieser neuen Form der Betriebsrente sind die Arbeitgeber verpflichtet, im Falle einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben.

  • [i]Opting-Out- bzw. OptionsmodelleIm Betriebsrentengesetz soll verankert werden, dass die Sozialpartner künftig rechtssicher Modelle der automatischen Entgeltumwandlung regeln können („Opting-Out“- bzw. „Optionsmodelle“).

  • [i]BAV-Förderbetrag für GeringverdienerIm Einkommensteuergesetz soll ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener („BAV-Förderbetrag“) eingeführt werden.

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