Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH erweitert Möglichkeiten der Entsorgung von Pensionszusagen
Mehr Gestaltungssicherheit und -spielraum durch die BFH-Urteile vom 18. 8. 2016 - VI R 18/13 und VI R 46/13
[i]Geserich, NWB 48/2016 S. 3586Pensionszusagen möglichst steuergünstig loszuwerden ist für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer besonders schwierig. Insbesondere der Weg der Übertragung auf eine sog. Rentner-GmbH war ihnen bisher faktisch versperrt bzw. nur mit komplexen Gestaltungen möglich. Dieser Weg wird durch zwei praktisch inhaltsgleiche Entscheidungen des VI. Senats vom (VI R 18/13 NWB VAAAF-85892 und VI R 46/13 NWB AAAAF-85886) nun geöffnet. [i]Feldgen, StuB 11/2015 S. 416 Dies kommt den Bedürfnissen der Praxis umso mehr entgegen, als der I. Senat des BFH Ende 2013 (, BStBl 2014 II S. 726) den Weg in die Abfindung einer Pensionszusage unnötig erschwert hat. Daneben wird aufgezeigt, dass mit den neuen Urteilen einerseits nicht alle Probleme beseitigt wurden, andererseits nebenbei § 3 Nr. 66 EStG und § 4e Abs. 3 EStG obsolet geworden sind und auch eine Alternative zum Verzicht auf werthaltigen past service eröffnet wurde.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Entsorgung von Pensionszusagen – ein Überblick
[i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer“ NWB XAAAB-04820 Kommt ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in die Nähe des Pensionsalters, entsteht regelmäßig der Wunsch, eine bestehende Pensionszus...