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Aktuelle Trends bei den Verwaltungsanweisungen zum Jahreswechsel
Wichtige Verwaltungsanweisungen des Jahres 2016
Auch das sich nunmehr dem Ende zuneigende Jahr 2016 hat wieder einmal viele neue Verwaltungsanweisungen in der Umsatzsteuer gebracht. Der vorliegende Beitrag möchte einen Überblick über die für den Praktiker relevantesten Verwaltungsanweisungen geben. Das BMF-Schreiben zu § 2b UStG war im Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht.
I. Änderungen bei § 13b UStG durch das Steueränderungsgesetz 2015
Das BMF hat den UStAE an die durch das Steueränderungsgesetz 2015 geänderte Rechtslage angepasst. Mit Wirkung vom wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen klarstellend überarbeitet. Außerdem wurden die bestehenden Verwaltungsanweisungen zur Ausnahme von Leistungsbezügen des nichtunternehmerischen Bereichs von der Steuerschuldnerschaft gesetzlich geregelt und gleichzeitig auf weitere Bereiche ausgedehnt.
Der Begriff des Grundstücks wurde auf bestimmte Betriebsvorrichtungen ausgedehnt. Dazu muss zwischen der Betriebsvorrichtung und dem Grundstück eine entsprechende enge Verbindung vorhanden sein. Der UStAE wurde in diesem Zusammenhang daher in Abschn. 3a.3 Abs. 2 Satz 3 vierter Spiegelstrich wie folgt angepasst:
„Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Mas...