StuB Nr. 23 vom Seite 3

Arbeitshilfen in der Datenbank

In Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ eine Vielzahl von praxisnahen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Über 80 Berechnungsprogramme bilden einen wichtigen Schwerpunkt dieses Bereichs.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die knapp 400 Musterverträge und Schreibvorlagen. Die über 100 Checklisten und Übersichten sind ebenfalls wichtige Bestandteile, von denen aufgrund von Aktualisierungen nachfolgend einige kurz vorgestellt werden.

Betriebsveranstaltungen: Checkliste für Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen

Weihnachten steht vor der Tür und es werden viele Jahresabschlussveranstaltungen bzw. Betriebsweihnachtsfeiern begangen. Bei der Abrechnung und Buchung von Betriebsveranstaltungen unterstützt diese mandantenfähige Checkliste (abrufbar unter NWB DokID NWB XAAAE-65792) bei

  • der Erfassung aller relevanten Aufwendungen und

  • der Ermittlung des den Arbeitnehmern zuzurechnenden Anteils.

Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen im Grundlagen-Beitrag „Betriebsveranstaltungen“ (NWB DokID NWB YAAAE-61363).

Rechnung bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Nach § 14a Abs. 5 UStG ist der leistende Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen auch in den Fällen verpflichtet, in denen nicht er, sondern im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens der Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 2 UStG) Steuerschuldner ist. Die Rechnung muss neben den allgemeinen Angaben auch einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthalten.

Unter der NWB DokID NWB UAAAF-84517 erfahren Sie mehr zum Thema Reverse-Charge-Verfahren und können weiterführende Informationen aufrufen.

Investitionsabzugsbeträge für kleine und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG in der ab geltenden Fassung

Der Gesetzgeber fördert seit 1995 die Anschaffung oder Herstellung beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch kleinere und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG. Aufwendungen für beabsichtigte Investitionen können bereits für vorhergehende Wirtschaftsjahre erfolgswirksam berücksichtigt und nach erfolgter Investition Sonderabschreibungen beansprucht werden. Die vorgezogene Förderung von Investitionen erfolgte für vor dem endende Wirtschaftsjahre durch sog. Ansparabschreibungen, die bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich in der Steuerbilanz als sog. steuerfreie Rücklagen auszuweisen waren. Für nach dem endende Wirtschaftsjahre erfolgt die Begünstigung durch außerhalb der Buchführung zu berücksichtigende Investitionsabzugsbeträge.

Erleichtert wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags unter Beibehaltung der Größenmerkmale für kleine und mittlere Unternehmen und der Regelungen im Übrigen. § 7g Abs. 1 bis 4 EStG wurden neu gefasst, ohne dass sich daraus in Abs. 2 bis 4 weitergehende materielle Änderungen ergaben. Die Vorschriften über die Zulässigkeit von Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG sowie zur entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 1 bis 6 EStG auf Personengesellschaften und Gemeinschaften gem. § 7g Abs. 7 EStG blieben unverändert und sind ebenfalls in der Übersicht unter der NWB DokID NWB YAAAF-80298 dargestellt.

Erbschaftsteuerreform 2016 – Gegenüberstellung altes und neues Recht

Der Bundesrat hat am der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Die Neuregelungen innerhalb des ErbStG finden nach § 37 Abs. 12 ErbStG n. F. auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem entsteht. § 203 BewG n. F. gilt für Bewertungsstichtage ab dem .

Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer erfüllt der Gesetzgeber Vorgaben des BVerfG. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Einige Schwerpunkte lauten u. a.:

  • Unternehmen sind grundsätzlich niedriger zu bewerten, und das gilt bereits für Erwerbe nach dem .

  • Bei Familienunternehmen kommt unter inzwischen enger gefassten Voraussetzungen ein Vorwegabschlag bis zu 30 % in Betracht.

  • Unternehmen mit mehr als 90 % Verwaltungsvermögen werden vollständig von der Steuerbegünstigung ausgenommen.

  • Erwerber von Unternehmen mit mehr als 20 % Verwaltungsvermögen können nicht zur Optionsverschonung optieren.

Unter der NWB DokID NWB HAAAF-83357 ist in einer Synopse die Erbschaftsteuerreform 2016 übersichtlich zusammengestellt. Weitere gegebenenfalls in Betracht kommende Muster werden ebenso angeboten.

Fundstelle(n):
StuB 23/2016 Seite 3
NWB OAAAF-87500