Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Weitervermietung der wesentlichen Betriebsgrundlage
Eine Betriebsaufspaltung liegt auch dann vor, wenn die wesentliche Betriebsgrundlage, die das Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft vermietet, nicht im Eigentum des Besitzunternehmens steht. Es ist dabei unerheblich, ob eine sog. echte oder unechte Betriebsaufspaltung vorliegt (Bezug: § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 3 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG).
Auch eine Weiter- oder Untervermietung bzw. Unterverpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen kann eine Betriebsaufspaltung begründen. Es ist insoweit nicht erforderlich, dass die wesentliche Betriebsgrundlage beim Besitzunternehmen ein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut darstellt. Im Urteilsfall vermietete ein Unternehmer eine neu angemietete Veranstaltungshalle an eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags noch nicht bestehende, ...