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NWB EV 12/2016 S. 405

Fondsbranche erweitert ihre Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln der Fondsbranche, die der deutsche Fondsverband BVI im Jahr 2003 eingeführt hat, wurden kürzlich erweitert. Wesentliche Änderungen sind der Grundsatz „comply or explain“, die Aufnahme der Leitlinien zum verantwortlichen Investieren und die Streichung aller durch das Kapitalanlagegesetzbuch geregelten Pflichten (z. B. die Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten oder der Ausweis von laufenden Kosten).

Mit einer Übergangsfrist von neun Monaten gelten die überarbeiteten Wohlverhaltensregeln ab . Sie betreffen insbesondere die folgenden fünf Bereiche:

  1. Fondsgesellschaften erheben keine unangemessenen Kosten und Gebühren und beeinträchtigen nicht die Anlegerinteressen durch marktmissbräuchliche Praktiken.

  2. Fondsgesellschaften beachten klare Ausführungsgrundsätze zur...

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