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Einkommensteuer – Steuerbescheinigung für Kapitalerträge (BMF)
Das BMF hat zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 43 EStG Stellung genommen. Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, ersetzt dieses Schreiben das (BStBl 2013 I S. 36).
Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens:
Wurden bereits Steuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 nach den bisherigen Mustern ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit.
Für Einzelsteuerbescheinigungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst für Kapitalerträge angewendet werden, die nach dem zufließen.
Die Regelung des § 8 Abs. 8 bzw. § 20 InvStG fällt durch die zum in Kraft tretende Neufassung des Investmentsteuergesetzes weg. Angesichts des geringen verbleibenden Anwendungszeitraums wird es die Finanzverwaltung nic...