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IFRS 9 B6.5.21

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)

Bilanzierung zulässiger Sicherungsbeziehungen (Abschnitt 6.5)

Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung und Änderungen der Sicherungsquote

B6.5.21

Bei der Rekalibrierung einer Sicherungsbeziehung aktualisiert ein Unternehmen seine Analyse bezüglich der Ursachen einer Unwirksamkeit der Absicherung, die sich voraussichtlich während der (Rest-) Laufzeit auf die Sicherungsbeziehung auswirken (siehe Paragraph B6.4.2). Die Dokumentation der Sicherungsbeziehung ist dementsprechend zu aktualisieren.

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QAAAF-87184

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