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IFRS 9 B4.1.23

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Einstufung (Kapitel 4)

Einstufung finanzieller Vermögenswerte (Abschnitt 4.1)

Vertraglich verknüpfte Finanzinstrumente

B4.1.23

Der zugrunde liegende Bestand muss ein oder mehrere Finanzinstrumente enthalten, deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Für die Zwecke dieser Beurteilung kann der zugrunde liegende Bestand Finanzinstrumente umfassen, die nicht unter die Einstufungsvorschriften (siehe Abschnitt 4.1) fallen, deren vertragliche Zahlungsströme jedoch ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag — z. B. Forderungen aus Leasingverhältnissen — entsprechen. Unterliegen allerdings Forderungen aus Leasingverhältnissen einem Restwertrisiko oder enthalten sie variable Leasingzahlungen, die an eine nicht zu den grundlegenden Kreditrisiken oder Kosten zählende Variable (z. B. einen marktüblichen Mietpreis) gekoppelt sind, entsprechen die damit verbundenen vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

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QAAAF-87184