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IFRS 9 B2.4

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Anwendungsbereich (Kapitel 2)

B2.4

Dieser Standard gilt für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten von Versicherern, mit Ausnahme der Rechte und Verpflichtungen, die Paragraph 2.1(e) ausschließt, da sie sich aus Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17 Versicherungsverträge ergeben.

Fundstelle(n):
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QAAAF-87184

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