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Steuerermäßigung nach § 35a EStG
BMF veröffentlicht überarbeitetes Anwendungsschreiben
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu den Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung nach § 35a EStG Stellung genommen. Damit ersetzt die Verwaltung ihre bisherigen Anweisungen und berücksichtigt die Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Auch die Anlage mit der beispielhaften Aufzählung begünstigter und nichtbegünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde überarbeitet.
Begriff „im Haushalt“
Mit (BStBl 2014 II S. 880) hat der BFH entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem (z. B. öffentlichen) Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein können (im Urteilsfall: Kosten für die Schneeräumung der in öffentlichem Eigentum stehenden Straßenfront entlang des vom Steuerpflichtigen selbst bewohnten Grundstücks). Der Begriff „im Haushalt“ ist demnach nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen. Daher werden die Grenzen des Haushalts i. S. des § 35a EStG nicht ausnahmslos – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen – durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Es genügt, wenn die Dienstleistung für den Haushalt (...