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BFH 25.05.2016 I R 17/15, BBK 23/2016 S. 1126

Bilanzierung | Darlehensverbindlichkeit mit steigendem Zins

Bei einer Darlehensverbindlichkeit, für die ein steigender Zinssatz vereinbart ist, ist die Differenz zwischen dem aktuellen niedrigeren Zinssatz und dem höheren durchschnittlichen Zinssatz als Zinsverbindlichkeit gewinnmindernd zu passivieren. Diese Verbindlichkeit ist wiederum nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG gewinnerhöhend abzuzinsen, wenn die Dauer der Niedrigzinsphase des Darlehens am Bilanzstichtag höher als ein Jahr ist.

Beispiel

A nimmt ein Darlehen in Höhe von 100.000 € über 10 Jahre zu einem steigenden Zinssatz auf. Der Zinssatz beträgt im 1. Jahr 1 % und im 10. Jahr 10 %. Durchschnittlich ergibt dies einen Zinssatz von 5,5 %.

Im [i]Zinsdifferenz ist gewinnmindernd zu passivierenJahr 01 bucht A die laufenden Zinszahlungen von 1.000 € (= 1 %) als Betriebsausgaben. Außerdem muss A die Differenz zum durchschnittlichen Zinssatz von 5,5 ...

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