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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 14

Analoge Anwendung des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 UStG bezüglich der Umsatzsteuerschuld bei Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger nach der Entscheidung des , BStBl 2014 II S. 128, die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer erstattet verlangen kann. Das FG Baden-Württemberg gelangt unter analoger Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 UStG dazu, dass dies davon abhängig ist, ob die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer entrichtet wurde.

A. Leitsatz (nicht amtlich)

Der Leistungsempfänger (Bauträger) schuldet bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der Entscheidung des , BStBl 2014 II S. 128, in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 UStG die Umsatzsteuer, bis er diese dem Bauunternehmer gezahlt hat.

B. Sachverhalt

Die Klägerin, ein Bauträger, setzt in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2011 und 2012 sowie in den Voranmeldungen für 2013 Umsatzsteuer für Bauleistungen als Eingangsleistungen aufgrund § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG a. F. nach der damaligen Verwaltungsauffassung an. Sie selbst erbrachte nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstückslieferungen als Ausgangsleistungen. Zwischen ihr und dem leistenden Bauunternehmer bestand eine Nettopreisabrede.

Aufgrund der Entscheidung des , BStBl 2014 II S. 128, verf...

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