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Klagebefugnis bei einem Umsatzsteuerbescheid gegen eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern
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Der BFH hatte darüber zu entscheiden, wer als Unternehmer hinsichtlich von Stromeinspeisungen in das Netz anzusehen ist, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. eine personenidentische konkludent gegründete GbR einen entsprechenden Einspeisungsvertrag geschlossen hat und wer demzufolge klagebefugt ist hinsichtlich eines an die Gemeinschaft gerichteten Umsatzsteuerbescheides.
A. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Richtet sich ein Umsatzsteuerbescheid gegen eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern als Steuerschuldnerin, so ist grundsätzlich nur diese – und nicht ein einzelner oder mehrere Gemeinschafter – klagebefugt.
2. Die Gesellschafter einer GbR sind durch einen Umsatzsteuerbescheid, der sich gegen die (bestehende oder vermeintliche) Gesellschaft richtet, nicht beschwert; daher fehlt ihnen für eine persönlich gegen den Umsatzsteuerbescheid gerichtete Klage die Klagebefugnis.
B. Sachverhalt
Die Wohnungseigentümergemeinschaft C betrieb ein Blockheizkraftwerk und schloss einen Stromeinspeisungsvertrag mit der E-GmbH. Hierfür erhielt sie eine an sie adressierte Gutschrift und im Zusammenhang hiermit stehende Rechnungen wurden ebenfalls an sie adressiert. Es erging sodann auch ein Umsa...