Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösezahlung: kein Zufluss von Arbeitslohn
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAF-86642 Die Übernahme einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösebetrags durch eine sog. Pensions-GmbH führt beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösebetrag selbst auszahlen zu lassen ( NWB VAAAF-85892, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, und VI R 46/13, nv NWB AAAAF-85886).
Ausführlicher Beitrag s. .
„Nachgelagerte“ Besteuerung bei Direktzusagen: [i]Erst die späteren Zahlungen führen zum LohnzuflussDie Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Versorgung (Ruhegehalt) aus eigenen, erst im Zeitpunkt der Zahlung bereitzustellenden Mitteln zu gewähren (Direktzusage), führt nach ständiger Rechtsprechung (noch) nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. In diesem Fall unterliegen erst die späteren, aufgrund der Zusage geleisteten Versorgungszahlungen der Lohnsteuer. Demgegenüber sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, wenn sich die Sache – wirtschaftlich betrachtet – so darstellt, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Beträge zur Verfügung gestellt und der Arb...