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Arbeitsrecht | Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
Vom Arbeitgeber als AGB gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einer Rechtsposition berühmt. Im entschiedenen Fall war der Kläger seit 2000 bei der Beklagten, einer Bank in der Rechtsform des öffentlichen Rechts, beschäftigt. Die [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 Beklagte hatte einem Teil der Arbeitnehmer, so auch dem Kläger, eine an der Beamtenversorgung orientierte Gesamtversorgung und darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen (nach 20 Jahren Tätigkeit im Kreditgewerbe, davon zehn Jahre bei ihr) ein „Versorgungsrecht“ gewährt. Dadurch wurden diese Arbeitnehmer hinsichtlich Altersversorgung, Kündigungss...