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Erbrecht | Pflichtteilsfeste vorweggenommene Schenkung trotz vorbehaltenen Wohnrechts nach zehn Jahren
Soll der künftige Nachlass zulasten möglicher Pflichtteilsberechtigter gemindert werden und wird deshalb das Gestaltungsmittel einer vorweggenommenen Schenkung zu Lebzeiten gewählt, steht einem Pflichtteilsberechtigten zwar auch insoweit ein Pflichtteils(ergänzungs)anspruch (§ 2325 Abs. 1 BGB) zu. Dieser kann sich aber ratierlich um 10 % jährlich bis zum Erbfall reduzieren (§ 2325 Abs. 3 BGB), bleibt also zehn Jahre nach der Schenkung vollständig unberücksichtigt, wenn der Übergeber [i]Zehentmeier, NWB 32/2015 S. 2369dabei nicht nur sein Eigentum am verschenkten Gegenstand endgültig aus seinem Vermögen ausgegliedert, sondern auch auf dessen wirtschaftlichen Genuss tatsächlich verzichtet hat. Anders als im Fall einer Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des (vollständigen) Nießbrauchs (vgl. , ... /