Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Minderung der Bemessungsgrundlage des Leistenden bei Insolvenzeröffnung über das Unternehmen des Leistungsempfängers und möglicher Aufrechnung mit Gegenforderungen
Das entschieden, dass das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers auch dann in voller Höhe uneinbringlich i. S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird, wenn der Leistungsempfänger zwar Gegenforderungen hat, die Aufrechnung aber aus außersteuerlichen Gründen nicht erklärt.
A. Leitsätze
1. Die Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Konzernunternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen werden spätestens in dem Augenblick uneinbringlich i. S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, in dem über das Vermögen dieses anderen Konzernunternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen, das die Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen erbracht hat, zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers diesem gegenüber auch Verbindlichkeiten hat und die Forderungen mit diesen Verbindlichkeiten aufrechnen könnte, tatsächlich aber aus außersteuerlichen Gründen (Unterbleiben einer Aufrechnungserklärung zur Vermeidung einer Insolvenz der operativen Einheit, zur Sicherung des Standorts und zur Erhaltung d...